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Behörden und Verwaltungen

Behörden und Verwaltungen sind täglich im Kontakt mit der Bevölkerung. Die Angebote müssen auch von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Bei der Information und Kommunikation, aber auch bei der physischen Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen bestehen vielfältige Herausforderungen, damit die Dienstleistungen für alle zugänglich sind. Dies betrifft sowohl die Bundes- wie auch die Kantons- und Gemeindeebene.

Menschen mit Behinderungen sind mit rund 20% der Gesamtbevölkerung eine grosse Kundengruppe. Die Ausrichtung der behördlichen Tätigkeiten und Produkte auf deren Bedürfnisse ist nötig und zweckmässig. Zudem ist es sinnvoll, die Erwartungen der Gesellschaft an die soziale Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Unsere Expert*innen, die selbst mit Behinderungen leben, begleiten Sie auf dem Weg zu einer inklusiven Verwaltung. Machen Sie sich ein Bild über die verschiedenen Angebote, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden, und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Portrait Nicole Sourt Sánchez
Portrait Alain Bader
 

Nicole Sourt Sánchez

Alain Bader

 
Portrait Anja Reichenbach

Anja Reichenbach

Portrait Brian McGowan

Brian McGowan

Portrait Herbert Bichsel
 

Herbert Bichsel



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Sensibilisierung

Bild: Flavia Trachsel

Erfahrungswissen fördert das Verständnis für die Hindernisse, denen Menschen mit Behinderungen im Kontakt mit Behörden und Verwaltungsstellen begegnen. Unsere Sensibilisierungsangebote richten wir auf Ihre Bedürfnisse aus, damit Sie Kompetenzen aufbauen können, die zum Abbau von Hindernissen beitragen. Alle Angebote sind behinderungsübergreifend und werden durch Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Sie ermöglichen so den Wissenstransfer aus erster Hand und Begegnungen mit kompetenten Selbstvertretenden.


Bild: changeamble, Markus Däppen

Sensibilisierungskurse

Perspektivenwechsel Mobilitäts-, Seh- und Hörbehinderungen als Selbsterfahrung mit begleiteter Reflexion durch unsere Kursleitenden, die alle selber mit Behinderungen leben. Sie lernen in praktischen Übungen sowie im persönlichen Austausch die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen und kognitiven Behinderungen kennen.

Tätigkeitsbereiche > Behörden und Verwaltungen > Inklusions-Check für Gemeinden


Behörden und Verwaltungen

 

Inklusions-Check für Gemeinden

Gemeinsam unterwegs zur hindernisfreien Gemeinde

Die Gemeinde ist das Umfeld, wo Menschen leben und sich bewegen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sollen dies ohne Hindernisse tun können. Der Inklusions-Check für Gemeinden nimmt eine Standortbestimmung vor und gibt Handlungsempfehlungen. Damit kann die Gemeinde gewährleisten, dass alle Einwohner*innen am sozialen Leben teilhaben können, dass sie Zugang haben zu Informationen und Dienstleistungen, zu Mobilität, Arbeit und Freizeitangeboten.

Für Menschen mit Behinderungen bestehen im Alltag oft Hürden, welche die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder gar verhindern. Dies betrifft beispielsweise die Mobilität, wo die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum infolge von Hindernissen eingeschränkt ist oder gravierende Sicherheitslücken bestehen. Aber auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die Hindernisfreiheit nicht überall gegeben.

Der Zugang zu Veranstaltungen offizieller oder kultureller Art, zu Freizeitaktivitäten, zur Bildung und zur Gesundheitsversorgung steht längst nicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern in vollem Umfang offen. Und auch im Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderungen oft benachteiligt.

 

Hindernisse erkennen und beheben

Menschen mit Behinderungen geniessen die gleichen Menschenrechte wie alle anderen. Angesichts des Anteils von rund 20% an der Gesamtbevölkerung ist es eine zentrale Aufgabe der Gemeinden, diese Einwohnerinnen und Einwohner einzubeziehen und ihnen alle Möglichkeiten zur Teilhabe offenzuhalten.

Im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sollen deshalb bestehende Hindernisse identifiziert und abgebaut werden. Für beides sind Fachwissen und Ressourcen erforderlich. Die Gemeindeverwaltungen sind jedoch oft mit Engpässen in diesen Bereichen konfrontiert, und es fehlt an Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen.

Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Der Inklusions-Check wurde im Kanton Zürich entwickelt als Instrument zur Standortbestimmung einer Gemeinde im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Check werden Hindernisse und Lücken erkannt, Handlungsbedarf identifiziert und mögliche Lösungsansätze ermittelt. Damit wird es möglich, Verbesserungen auf unterschiedlichsten Ebenen anzugehen, um damit Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung zu schützen und Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

Bildbeschreibung: Grafik des Prozesses des Inklusions-Checks in 6 Schritten: Start - Information und Mitwirkung - Runder Tisch - Standortbestimmung - Dokumentation - Abschluss und Ausblick. Zu jedem Prozessschritt gibt es ein Piktogramm.

Übersicht über den Prozess des Inklusions-Checks

Beim Inklusions-Check wird die Gemeinde einerseits durch Fachpersonen von Sensability begleitet. Andererseits werden an einem Runden Tisch Bewohnerinnen und Bewohner mit und ohne Behinderungen zu einem Austausch und zum Einbringen ihrer Erfahrungen eingeladen. Diese Form von direkter Partizipation ist ein wichtiges Element im Prozess und stellt einen wesentlichen Mehrwert des Inklusions-Checks dar. Einerseits wird Fachwissen innerhalb der Gemeinde erkannt und kann genutzt werden, andererseits lässt sich so die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Checks und von anschliessend umgesetzten Massnahmen sicherstellen.

Die Gemeinden stehen nicht alleine da

Sensability begleitet die Durchführung des Inklusions-Checks fachlich und stellt die Erkenntnisse in einen Kontext, was die verschiedenen Interessen und Ansprüche, Vorgaben und Ressourcen betrifft. Bei den weiteren Schritten zur Planung und Umsetzung von Massnahmen steht Sensability ebenfalls als Partnerorganisation zur Verfügung.

Die Gemeinde wird aber auch unterstützt durch die Einwohnerinnen und Einwohner, welche die Erfahrungen aus ihrer Lebensrealität aktiv einbringen können. Auf einer kooperativen Basis können gute Lösungen entwickelt und umgesetzt werden. Diese Partizipation stärkt nicht zuletzt auch den sozialen Zusammenhalt und die Identifikation mit der Gemeinde, die ein lebenswertes Umfeld schafft und erhält.

Unsere Expert*innen, die grösstenteils selbst mit Behinderungen leben, begleiten Sie auf dem Weg zu einer inklusiven Gemeinde. Machen Sie sich ein Bild über die verschiedenen Angebote, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden, und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Nicole Sourt Sánchez

Simon Vogt

 
 

Der Inklusions-Check für Gemeinden wurde durch den Verein Tatkraft und den Kanton Zürich entwickelt und mit sechs Gemeinden erprobt. Nach Abschluss der Entwicklungsphase übernimmt Sensability das Angebot von Tatkraft und steht Gemeinden im Kanton Zürich, aber auch in anderen Kantonen für die Begleitung dieser Standortbestimmung zur Verfügung.


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Weiterbildung

Bild: Flavia Trachsel

Unsere Weiterbildungen im Bereich Behörden / Verwaltungen decken alle Bereiche ab, die für hindernisfreie Dienstleistungen relevant sind. Die Ausrichtung ist stets so gewählt, dass bestehende Kompetenzen ergänzt, reale Situationen aufgenommen und situative Möglichkeiten berücksichtigt werden.


Bild: Flavia Trachsel

Kommunikationskurs

In diesem Praxisseminar lernen Sie im einführenden Perspektivenwechsel Hindernisse in der Umwelt und in der Kommunikation selbst kennen. Anschliessend ergänzen Sie ihr Wissen über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen an die Informationsvermittlung durch kurze Inputs.


Bild: Flavia Trachsel

Spezialkurse

Unsere Kurse mit spezifischen Inhalten richten sich vor allem an Bau- und Planungsfachleute. Nach einem Perspektivenwechsel werden die geltenden gesetzlichen und die Normvorgaben reflektiert und Anwendungsregeln für die Gemeinde ausgearbeitet.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.



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Zugänglichkeit

Bild: Flavia Trachsel

Eine zentrale Voraussetzung für hindernisfreie Verwaltungs-Dienstleistungen wie auch für die Anstellung von Mitarbeitenden mit Behinderungen ist die Zugänglichkeit von Verwaltungsgebäuden. Aber auch behördliche Informationen und die Kommunikation mit den Verwaltungsstellen müssen verfügbar resp. möglich sein. Diese Zugänglichkeit muss in drei Bereichen gegeben sein:

  • Baulich

  • Technologisch

  • Organisatorisch/kulturell

Unsere Expert*innen unterstützen Sie dabei, die Zugänglichkeit zu verbessern und begleiten Sie bei Bedarf in einem partizipativen Prozess. Je nach Themenbereich vermitteln wir Ihnen zusätzliche Fachpersonen aus unserem Netzwerk.


Bild: Flavia Trachsel

Hindernisfreier Zugang…

… zu Dienstleistungen der öffentlichen Hand
bedeutet, dass die ganze Angebotskette hindernisfrei zugänglich gestaltet wird: Zugänge zu Gebäuden, Orientierung in Gebäuden, Informationen auf der Webseite und in Drucksachen, Assistenz- und Unterstützungsangebote, geschulte Mitarbeitende.

In unserem Flyer “Weiterbildungen für Behörden” finden Sie Details zu unseren Angeboten.


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Beratung

Bild: Pexels, Marcus Aurelius

In Ihrer Verwaltung möchten Sie Diversity und explizit auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern sowie Kompetenzen im Umgang mit Klient*innen mit Behinderungen aufbauen. Unabhängig davon, ob Sie in diesem Prozess am Anfang stehen oder bereits Erfahrungen gesammelt haben, können Fragen und Probleme auftauchen.

Unsere Expert*innen aller Behinderungsarten unterstützen Sie gemäss Ihren Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen so ein konsolidiertes Wissen für Ihre Fragestellungen im Bereich inklusive Behörden / Verwaltung. Wir finden mit Ihnen Antworten und Lösungen.

Tätigkeitsbereiche > Behörden und Verwaltungen > Konzepte und Prozessbegleitung


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Behörden und Verwaltungen

Konzepte und Prozessbegleitung

Bild: Kampus Production

Um die Chancen von Diversity zu nutzen und einen Mehrwert zu erzeugen, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Das Konzept der Inklusion ist auf dem Weg dahin handlungsleitend.

Die Erfahrung zeigt, dass partizipative Prozesse mit frühzeitigem Einbezug von Betroffenen zielführender sind als Prozesse, die für aber ohne Menschen mit Behinderungen gestaltet werden. Wir begleiten Sie in den Bereichen Konzeptualisierung und begleiten Umsetzungsprozesse.


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Referenzen

Bild: Flavia Fall

Das Tiefbauamt der Stadt Bern (TAB) rüstet die Lichtsignalanlagen (LSA) mit Mängeln bezüglich Hindernisfreiheit so auf, dass sie von Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch von anderen Menschen mit Behinderungen autonom genutzt werden können.

Das TAB hat Sensability beauftragt, einen Expertisebericht für die weitere Arbeit am Projekt «LSA-Massnahmen» im Rahmen der Umsetzung eines hindernisfreien öffentlichen Raumes (UHR) zu erstellen, der für den Projektierungs- und den politischen Prozess als Richtschnur und Grundlage dienen kann.

In der konkreten Umsetzung an Fussgängerübergängen mit LSA bedeutet autonome Nutzbarkeit, dass Menschen mit Sehbehinderungen keinerlei Benachteiligungen hinsichtlich Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzung der Infrastruktur bei LSA erfahren dürfen. Bezüglich der Ausgestaltung von hindernisfrei zugänglichen LSA sind die Anforderungen in den entsprechenden Normen und im Handbuch Lichtsignalanlagen der Stadt Bern vermerkt.

Für die Priorisierung von autonom nutzbaren LSA sind verschiedene Kriterien massgebend, die sich auf die Lage und Komplexität des Knotens sowie auf die Situation bezüglich Verkehrssicherheit und Verkehrsaufkommen beziehen.


Bildbeschreibung: Vorgehensschema mit verschiedenen farbigen Kästchen für die einzelnen Arbeitsschritte zur Interessensabwägung für Massnahmen zur barrierefreien Gestaltung von ÖV-Haltestellen

Das Tiefbauamt der Stadt Bern hat die Hindernisfreiheit der ÖV-Haltestellen auf Stadtgebiet zu gewährleisten. Dazu ist die Stadt gemäss Gesetz verpflichtet. Die Umsetzung dieser Vorgaben steht jedoch teilweise im Widerspruch mit anderen (gesetzlichen) Vorgaben, Zielen und Interessen. In solchen Fällen ist eine Abwägung dieser Interessen erforderlich, wofür ein möglichst einheitliches methodisches Vorgehen zur Anwendung kommen soll. Damit wird eine ausgewogene und nachvollziehbare Entscheidungsfindung ermöglicht.

Sensability konnte das Tiefbauamt bei der Erarbeitung einer solchen Methodik unterstützen. Die Methodik muss einerseits klar und anwendbar sein, andererseits aber genügend allgemein bleiben, um den vielen situationsspezifischen Fällen gerecht zu werden. Denn eine pauschale Beurteilung beispielsweise mittels eines Punktesystems, ist gemäss Rechtsprechung nicht zulässig.

Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Massnahmen zugunsten der Hindernisfreiheit in Abwägung mit anderen Interessen wie Objektschutz (z.B. Denkmalpflege) oder Verkehrsführung (z.B. Veloverkehr) wird im Schlussbericht von Sensability eine detaillierte Konfliktanalyse vorgeschlagen. Damit wird die Grundlage geschaffen für die Optimierung der Lösungsfindung und einen Interessensausgleich. Schliesslich ist in jedem Fall (z.B. mit einem Variantenvergleich) nachzuweisen, dass das Mögliche für die maximale Erfüllung aller Anforderungen getan wurde. Dazu gehört auch, dass für die Formulierung der Anforderungen und die Beurteilung der Sachverhalte Expert*innen aller Interessensvertretungen, insb. auch Menschen mit Behinderungen, in den Abwägungsprozess einbezogen werden.

In der Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt sowie mit Rechtsexperten wurden die zentralen Fragestellungen eingehend erörtert. Im Erarbeitungsprozess waren ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Das Tiefbauamt hat mit der Methodik ein Werkzeug zur Hand, um im Laufe der Planungs- und Projektierungsprozesse für die ÖV-Haltestellen für alle Interessen möglichst gute Lösungen zu erarbeiten.


Zwei Teilnehmende im Perspektivenwechsel kommunizieren an einem Tisch stehend mit einem Mann mit Hörbehinderung.

Bild: Flavia Trachsel

Personalamt Stadt Bern, Fachkurs „hindernisfreie Verwaltung“

Die Stadt Bern will städtische Mitarbeitende für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und schulen. Aufbauend auf die Erfahrungen aus einem kurzen Perspektivenwechselteil werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in einem Theorieteil vertieft. Im nachfolgenden Praxisteil wird die Kommunikation in den Bereichen Mobilitäts-, Seh- und Hörbehinderungen sowie bei psychischen Behinderungen in einem möglichst realitätsnahen Arbeitsumfeld eingeübt.


Logo Kanton Aargau

Kanton Aargau

Kaderseminar «Behinderung - eine Frage der Perspektive?»

 Selbsterfahrung

Perspektivenwechsel

Bild: Flavia Trachsel

Sie wollen sich ein Bild darüber machen, wie es sich anfühlt, sich im Rollstuhl zu bewegen, sich ohne Sehsinn zu orientieren oder ohne Hörsinn zu kommunizieren? Sie möchten sich direkt mit Menschen mit psychischen oder kognitiven Behinderungen austauschen? Sie möchten diese Erfahrungen selbst machen, damit Sie sich ein unmittelbares Bild über die Hindernisse machen können, mit denen sich Menschen mit Behinderungen auseinandersetzen? Sie wollen diese Erfahrungen dazu nutzen, Ihr Arbeitsumfeld hindernisfrei zu gestalten und damit allen Menschen zugänglich zu machen?

In diesem Perspektivenwechsel erleben Sie, welche Hindernisse im Alltag von Menschen mit Behinderungen bestehen und lernen Ansätze kennen, wie diese abgebaut werden können. Sie identifizieren einstellungsbedingte Hindernisse wie auch Hindernisse in der Umwelt, um Ihre Dienstleistungen hindernisfrei zu gestalten und damit die Gruppe von Menschen mit Behinderungen besser ansprechen zu können, die rund 20% der Bevölkerung ausmacht. Sie erlangen durch Selbsterfahrung und persönliche Begegnungen ein gutes Verständnis für die Anforderungen an Ihre hindernisfreien Angebote.

Die Veranstaltung von 3-4 Stunden wird von Expert*innen mit Behinderungen durchgeführt. Für die weitere Planung zum Abbau von Hindernissen empfehlen wir zudem unsere zusätzlichen Praxisseminare, Beratungen und Prozessbegleitungen.

 

Programm (wahlweise mit verschiedenen Behinderungsarten)

  1. Kurze Einführung in die Behinderungsarten

  2. Praktische Übungen in den Bereichen Mobilitäts-, Seh- und Hörbehinderungen

  3. Persönlicher Austausch und Übungen in den Bereichen psychische und kognitive Behinderungen

  4. Überlegungen zur eigenen Wahrnehmung und zum Erkennen von Hindernissen

  5. Übungen zum partizipativen Abbau von Hindernissen

 

Zielgruppen

Führungspersonen und Mitarbeitende, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, welche allen zugänglich sein sollen.

Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, wenn einzelne Verwaltungseinheiten oder -gruppen diese Kurse gemeinsam besuchen. Preise und Termine

Wir beraten Sie und stellen ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot zusammen. Kontakt

Sensability, 031 351 76 72, info@sensability.ch, www.sensability.ch

 

Preise und Termine

Auf Anfrage

 

Kontakt

Sensability, 031 351 76 72, info@sensability.ch, www.sensability.ch

 

Wir bieten eine Reihe von weiteren Weiterbildungen an, die Ihre bestehenden Kompetenzen als Arbeitgebende  – mit Fokus auf die Diversity-Dimension Menschen mit Behinderungen – ergänzen können. In diesen Praxisseminaren werden folgende Themen vertieft: hindernisfreie Arbeitsplätze, Führung, Personalgewinnung, Förderung von Mitarbeitenden, Entwicklung des HRM und der Betriebskultur. Die Kursausschreibungen sind unter (interner Link!) www.sensability.ch/inklusiver-arbeitsmarkt zu finden. Wir begleiten Sie in diesen Themen und weiteren Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Rahmen unserer Beratungen und Prozessbegleitungen.