Pictogramm Behörden und Verwaltungen

Behörden und Verwaltungen

Referenzen

Bild: Flavia Fall

Das Tiefbauamt der Stadt Bern (TAB) rüstet die Lichtsignalanlagen (LSA) mit Mängeln bezüglich Hindernisfreiheit so auf, dass sie von Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch von anderen Menschen mit Behinderungen autonom genutzt werden können.

Das TAB hat Sensability beauftragt, einen Expertisebericht für die weitere Arbeit am Projekt «LSA-Massnahmen» im Rahmen der Umsetzung eines hindernisfreien öffentlichen Raumes (UHR) zu erstellen, der für den Projektierungs- und den politischen Prozess als Richtschnur und Grundlage dienen kann.

In der konkreten Umsetzung an Fussgängerübergängen mit LSA bedeutet autonome Nutzbarkeit, dass Menschen mit Sehbehinderungen keinerlei Benachteiligungen hinsichtlich Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzung der Infrastruktur bei LSA erfahren dürfen. Bezüglich der Ausgestaltung von hindernisfrei zugänglichen LSA sind die Anforderungen in den entsprechenden Normen und im Handbuch Lichtsignalanlagen der Stadt Bern vermerkt.

Für die Priorisierung von autonom nutzbaren LSA sind verschiedene Kriterien massgebend, die sich auf die Lage und Komplexität des Knotens sowie auf die Situation bezüglich Verkehrssicherheit und Verkehrsaufkommen beziehen.


Bildbeschreibung: Vorgehensschema mit verschiedenen farbigen Kästchen für die einzelnen Arbeitsschritte zur Interessensabwägung für Massnahmen zur barrierefreien Gestaltung von ÖV-Haltestellen

Das Tiefbauamt der Stadt Bern hat die Hindernisfreiheit der ÖV-Haltestellen auf Stadtgebiet zu gewährleisten. Dazu ist die Stadt gemäss Gesetz verpflichtet. Die Umsetzung dieser Vorgaben steht jedoch teilweise im Widerspruch mit anderen (gesetzlichen) Vorgaben, Zielen und Interessen. In solchen Fällen ist eine Abwägung dieser Interessen erforderlich, wofür ein möglichst einheitliches methodisches Vorgehen zur Anwendung kommen soll. Damit wird eine ausgewogene und nachvollziehbare Entscheidungsfindung ermöglicht.

Sensability konnte das Tiefbauamt bei der Erarbeitung einer solchen Methodik unterstützen. Die Methodik muss einerseits klar und anwendbar sein, andererseits aber genügend allgemein bleiben, um den vielen situationsspezifischen Fällen gerecht zu werden. Denn eine pauschale Beurteilung beispielsweise mittels eines Punktesystems, ist gemäss Rechtsprechung nicht zulässig.

Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Massnahmen zugunsten der Hindernisfreiheit in Abwägung mit anderen Interessen wie Objektschutz (z.B. Denkmalpflege) oder Verkehrsführung (z.B. Veloverkehr) wird im Schlussbericht von Sensability eine detaillierte Konfliktanalyse vorgeschlagen. Damit wird die Grundlage geschaffen für die Optimierung der Lösungsfindung und einen Interessensausgleich. Schliesslich ist in jedem Fall (z.B. mit einem Variantenvergleich) nachzuweisen, dass das Mögliche für die maximale Erfüllung aller Anforderungen getan wurde. Dazu gehört auch, dass für die Formulierung der Anforderungen und die Beurteilung der Sachverhalte Expert*innen aller Interessensvertretungen, insb. auch Menschen mit Behinderungen, in den Abwägungsprozess einbezogen werden.

In der Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt sowie mit Rechtsexperten wurden die zentralen Fragestellungen eingehend erörtert. Im Erarbeitungsprozess waren ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Das Tiefbauamt hat mit der Methodik ein Werkzeug zur Hand, um im Laufe der Planungs- und Projektierungsprozesse für die ÖV-Haltestellen für alle Interessen möglichst gute Lösungen zu erarbeiten.


Zwei Teilnehmende im Perspektivenwechsel kommunizieren an einem Tisch stehend mit einem Mann mit Hörbehinderung.

Bild: Flavia Trachsel

Personalamt Stadt Bern, Fachkurs „hindernisfreie Verwaltung“

Die Stadt Bern will städtische Mitarbeitende für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und schulen. Aufbauend auf die Erfahrungen aus einem kurzen Perspektivenwechselteil werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in einem Theorieteil vertieft. Im nachfolgenden Praxisteil wird die Kommunikation in den Bereichen Mobilitäts-, Seh- und Hörbehinderungen sowie bei psychischen Behinderungen in einem möglichst realitätsnahen Arbeitsumfeld eingeübt.


Logo Kanton Aargau

Kanton Aargau

Kaderseminar «Behinderung - eine Frage der Perspektive?»