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Behörden und Verwaltungen

Zugänglichkeit

Bild: Flavia Trachsel

Eine zentrale Voraussetzung für hindernisfreie Verwaltungs-Dienstleistungen wie auch für die Anstellung von Mitarbeitenden mit Behinderungen ist die Zugänglichkeit von Verwaltungsgebäuden. Aber auch behördliche Informationen und die Kommunikation mit den Verwaltungsstellen müssen verfügbar resp. möglich sein. Diese Zugänglichkeit muss in drei Bereichen gegeben sein:

  • Baulich

  • Technologisch

  • Organisatorisch/kulturell

Unsere Expert*innen unterstützen Sie dabei, die Zugänglichkeit zu verbessern und begleiten Sie bei Bedarf in einem partizipativen Prozess. Je nach Themenbereich vermitteln wir Ihnen zusätzliche Fachpersonen aus unserem Netzwerk.


Bild: Flavia Trachsel

Hindernisfreier Zugang…

… zu Dienstleistungen der öffentlichen Hand
bedeutet, dass die ganze Angebotskette hindernisfrei zugänglich gestaltet wird: Zugänge zu Gebäuden, Orientierung in Gebäuden, Informationen auf der Webseite und in Drucksachen, Assistenz- und Unterstützungsangebote, geschulte Mitarbeitende.

In unserem Flyer “Weiterbildungen für Behörden” finden Sie Details zu unseren Angeboten.